Allgemeine Hinweise:

Achtung – bei Verwendung von Einscheibensicherheitsglas (ESG) kann es unter Umständen zu sogenannten Spontanbrüchen kommen. Diese können durch Nickelsulfid-Einschlüsse im Glas hervorgerufen werden. Auch bei Einsatz von ESG-H bzw. Gläsern, bei denen ein Heißlagertest (Heat-Soak-Test) durchgeführt wurde, kann ein Spontanbruch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Das Restrisiko beträgt statistisch gesehen 0,0001%.

ESG-Gläser sind vorschriftsmäßig mit einem Stempel gekennzeichnet!

Da es sich bei Einscheibensicherheitsglas (ESG) um thermisch vorgespanntes Glas handelt, kann es zu leichten Verformungen (Bauchung des Glases) je nach Glasgröße kommen.

Diese sind produktionsbedingt und stellen daher keinen Reklamationsgrund dar.

Bei Betrachtung des Einscheibensicherheitsglases unter bestimmten Lichtverhältnissen und polarisiertem Licht, können Anisotropen, sogenannte Polarisationsfelder, sichtbar werden, die sich als Muster bemerkbar machen. Dieser Effekt ist für ESG physikalisch bedingt und daher charakteristisch.

Weißglas bzw. Optiwhite- bzw. Diamantgläser weisen trotzdem leicht grünlich, bzw. leicht bläuliche Kanten auf. Das ist produktionsbedingt und daher kein Reklamationsgrund.

Bei Satinato- bzw. Madras-Gläsern als ESG kann die Oberflächenbeschaffenheit produktspezifisch von Scheibe zu Scheibe unterschiedlich in der Wirkung sein. Durch die Oberflächenrauheit sind diese Gläser empfindlicher gegen Verschmutzungen und Verkratzungen als normales Floatglas, speziell im Feuchtraumbereich sind sie reinigungsaufwändiger.

Unterschiedliche Optik und Kratzer sind daher produktspezifisch und kein Reklamationsgrund.

Bei vollflächiger Sandstrahlung ist eine Wolkenbildung möglich, die bei Hinterleuchten der Scheibe sichtbar wird, das ist produktspezifisch und kein Reklamationsgrund.

An den Kanten der Verbundsicherheitsgläser (VSG) ist die Kunststofffolie der Luft ausgesetzt. Die Folie ist extrem trocken. Durch Feuchtigkeit in der Luft oder stehendes Wasser und Tropfenbildung am Rand kommt es zu einem Dampfdruckgefälle. Somit kann Feuchtigkeit in die Folie eindringen. Die Folie nimmt immer mehr Feuchtigkeit auf mit einzelnen am Rand auftretenden Ablösungen. Dieser Effekt kann durch Bewegungen der Kanten mit den sich daraus ergebenden Zugkräften zwischen Folie und Glas verstärkt werden. Das Auftreten dieses Effektes nach längerer Nutzungszeit stellt keinen Mangel des Produktes dar. Es bleibt begrenzt im Randbereich.

Im Außenbereich wird bei VSG-Gläsern immer ein Kantenschutzprofil benötigt.

Bei Verwendung von VSG aus Floatgläsern kann es durch gegebene Einbausituationen wie z.B. Schlagschatten, Wärmestau usw. zu Hitzesprüngen kommen. Diese Glasbrüche stellen keinen Reklamationsgrund dar. Wir empfehlen daher die Verwendung von VSG/TVG.

Die einzelnen Scheiben können sich aus fertigungstechnischen Gründen im Verbundprozess gegeneinander verschieben, weiters sind Folienreste im Saumbereich und Folienrückstände an der Glaskante produktionsbedingt und kein Reklamationsgrund (siehe Toleranzhandbuch).

Ohne Handlauf keine Garantie auf Planität der Geländer- und Absturzsicherungsverglasungen!

Wird bei Duschverglasungen auf die Schwallschutzleiste verzichtet, vermindert dies die Dichtheit. Für daraus resultierende Schäden übernehmen wir keine Haftung.

Wir weisen darauf hin, dass konstruktionsbedingt bei einer rahmen- und dichtungslosen Duschanlage keine absolute Dichtheit erreichbar ist.

Sollte auf Kundenwunsch keine Stabilisationsstange verwendet werden, obwohl eine erforderlich wäre, kann es zu Sollbrüchen bei Überdehnung kommen.

Hiermit weisen wir darauf hin, dass UV-Verklebungen nicht feuchtigkeitsresistent sind. Glasmöbel sollte man auf keinen Fall schieben!

Maximale Belastung ist von der Glasart, Glasdicke, Konstruktion und Verklebung abhängig. Glasmöbel sind nur im Innenbereich einsetzbar und dürfen nicht dauerhaft Feuchtigkeit ausgesetzt werden. Extreme Temperaturschwankungen können das Produkt beschädigen.

Dynamische Stoßbelastung und mechanische Überlastung können das Produkt beschädigen. Konzentrierte Chemikalien können die Verklebungen angreifen, daher keine aggressiven Reiniger verwenden.

Isolierglas hat ein durch den Randverbund eingeschlossenes Luft- und Gasvolumen, dessen Zustand im Wesentlichen durch den barometrischen Luftdruck, die Höhe der Fertigungsstätte über Normal-Null, sowie die Lufttemperatur zur Zeit und am Ort der Herstellung bestimmt wird. Darüber hinaus wird die Gasfüllung und der tatsächliche Ug-Wert von mehreren anderen Faktoren (Scheibenaufbau, Glasgröße, Einbausituation, usw.) beeinflusst. Der angegebene Ug-Wert wird mittels eines zertifizierten Rechenprogramms ermittelt, kann sich jedoch durch die oben genannten Umstände verändern und ist demzufolge nicht als verbindlich zu werten.

Bei 3-fach Isoliergläsern mit drei oder mehr Komponenten in ESG oder TVG kann es zu verstärkten Anisotropen kommen, diese stellen jedoch keinen Reklamationsgrund dar.

Bei Küchenrückwänden ist darauf zu achten, dass hinter dem Kochfeldbereich ein Einscheibensicherheitsglas verwendet wird, um einen thermischen Bruch durch Überhitzung zu vermeiden.

Lichteinflüsse, Lichtbruch, Lichtquellen, Schattenwirkung, usw. können eine optische Farbungleichheit bewirken, stellen jedoch keinen Reklamationsgrund dar.

Bei der Produktion von Lackgläsern kann es zu geringfügigen Farbabweichungen kommen, diese sind in der Norm und stellen daher keinen Reklamationsgrund dar.

Nach der Verklebung von Folien kann es zu minimalen Partikeleinschlüssen kommen (Staubentwicklung in der Luft, usw.) diese stellen keinen Reklamationsgrund dar.

Reparaturen:

Bei nachträglichem Ver-, Zu- oder Anbau mit Anschluss an die Verglasung ist dies vorab mit uns abzusprechen bzw. nachzufragen, ob dies möglich ist, um etwaige Folgeschäden am Glas zu vermeiden.

Konstruktionsbedingt übernehmen wir bei Reparaturarbeiten keine Garantie auf Bruch für unmittelbar angrenzende Glaselemente. Bei der Demontage der Bruchstücke kann es zu leichten „Verletzungen“ an der bestehenden Konstruktion (Holz-, Alu-, PVC-Leisten o.ä.) kommen. Diverse Ausbesserungsarbeiten sind bauseits zu übernehmen! Auf beigestelltes Glas übernehmen wir keine Haftung! Wo Sicherheitsglas lt. heutigem Stand der Technik verpflichtend einzusetzen ist, findet man in den ÖNORMEN B3716 Teil 1-7 und in der OIB Richtlinie 4, sowie in den jeweiligen Bauordnungen. Wenn es um die Sicherheit geht, kann und darf ein Glaserbetrieb nicht den alten Zustand herstellen, da bei einem Schadensfall mit einer Verletzung zu rechnen ist und wir dadurch mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben.

Pflege- und Wartungshinweise:

Die Oberflächen der Beschläge, Kunststoffteile und Silikonfugen sind nicht wartungsfrei und sollten sorgfältig genau wie die Glasflächen gereinigt werden. Eine übliche Reinigung der Beschlagsteile ist im Normalfall ausreichend. Die Beschläge dürfen nur mit warmem Wasser und einem weichen Tuch feucht abgewischt und gegebenenfalls nachgetrocknet werden. Scharfe, aggressive, alkalische oder chlorhaltige Reiniger, Scheuermittel oder Lösungsmittel sollten nicht verwendet werden.

Silikonfugen sollten ca. einmal wöchentlich gereinigt werden. Mit einem feuchten Tuch und handelsüblichem Reiniger gründlich reinigen, nachspülen und trockenreiben.

Dichtungsprofile sollten regemäßig von Schmutz und Kalk gereinigt, sowie nach Verschleiß ersetzt werden.

Eine jährliche Überprüfung ist empfehlenswert!

Wir weisen darauf hin, dass unter normalen Umständen und entsprechender Reinigung und Pflege die Beschlagswerkstoffe nicht rosten. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es in Umgebungen mit erhöhter Feuchtigkeit (Schwimmbäder, Meeresnähe, o.ä.) zu Flugrost kommen kann.

Farbunterschiede können aufgrund der unterschiedlichen Beschlagshersteller, Werkstoffe usw. auftreten. Farbunterschiede sind von der Gewährleistung ausgenommen.

Der Sitz und die Funktion der Beschläge sowie die Justierung der Tür müssen regelmäßig kontrolliert werden.

Bei beschädigten Glaselementen ist von einer weiteren Nutzung abzusehen. Diese müssen unverzüglich ausgetauscht werden.

Die Glasoberfläche muss, um Schmutzablagerungen zu minimieren, regelmäßig gepflegt werden. Am besten ist die Anwendung von viel klarem Wasser und weichen Schwämmen. Daneben kann die Reinigung mit haushaltsüblichen PH-neutralen Glasreinigern unterstützt werden. Es dürfen keine scheuernden, ätzenden, säurehaltigen oder alkalischen Reinigungsmittel oder kratzende Hilfsmittel wie spitze, scharfe metallische Gegenstände verwendet werden.

Einbaubedingungen:

Der Verlauf von sämtlichen Wasser- und Elektroleitungen (usw.) sind vom Bauherrn/Kunden vor der Maßnahme und Montage bekanntzugeben und gegebenenfalls zu markieren. Geliefert und montiert wird auf bauseits geeigneter Unterkonstruktion!  Grundlage für die Preisberechnung sind, soweit nicht anders angegeben geradlinige lotrechte Wände und waagrechter Anschluss unten, sowie eine ausreichende Tragfähigkeit für die Aufnahme der Beschläge.

Auf Stein- bzw. Fliesenbruch infolge von Montagearbeiten können wir keine Garantie übernehmen, da uns die Beschaffenheit des Fliesen- bzw. Steinunterbaus nicht bekannt ist.

Bei Montagen von Ganzglasduschanlagen ist es erforderlich, die Gläser um ca. 2 cm von der Duschtassenkante zurück zu setzen.

Grundsätzlich ist die Zulässigkeit der Verglasungen mit der entsprechenden Baubehörde bzw. dem technischem Überwachungsverein abzuklären.

Falls baubehördliche Gutachten sowie Statik-Berechnungen erforderlich sind, sind diese bauseits zu erbringen. Glasproduktbestätigungen können wir gerne zur Verfügung stellen.

Mit Anbotlegungs- bzw. Auftragserteilung erklärt sich der Kunde einverstanden, mit der Fotodokumentation der Baustelle und Weiterverwendung der Namens-, Adressdaten und sonstigen persönlichen Daten sowie Fotos. (lt. Datenschutzgesetz)