1. GELTUNG
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens, im folgenden Auftragnehmer genannt, erfolgen ausschlieรlich aufgrund dieser Geschรคftsbedingungen. Entgegenstehende oder von den Geschรคftsbedingungen des Auftragnehmers abweichende Bedingungen des Kunden, im folgenden Auftraggeber genannt, werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hรคtte ausdrรผcklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfรผllungshandlungen gelten insofern nicht als Zustimmung. Der Auftraggeber stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von den Bedingungen des Auftragnehmers auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Auftraggebers unwidersprochen blieben.
Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungรผltig sein oder werden sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der รผbrigen Teile dieser AGB nicht berรผhrt.
2. ANGEBOTE
Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertragsangebot eines Auftraggebers bedarf einer Auftragsbestรคtigung. Letztverbraucher sind an ihr Vertragsangebot zwei Wochen gebunden. Auch das Absenden der vom Auftraggeber bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Werden an den Auftragnehmer Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tรคgige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
3. PREIS
Die Preise gelten, wenn nicht ausdrรผcklich Gegenteiliges vereinbart wurde, ab Betrieb ohne Verpackung, ohne Versicherung und Versandkosten, bei Konsumenten inklusive Mehrwertsteuer. Die genannten oder vereinbarten Preise des Auftragnehmers entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder anderer, fรผr die Kalkulation relevante Kostenstellen des Kostenvoranschlages oder zur Leistungserstellung notwendiger, von uns nicht beeinflussbarer Kosten wie jene fรผr Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung verรคndern, ist der Auftragnehmer berechtigt bzw. verpflichtet, die Preise entsprechend zu erhรถhen oder zu ermรครigen. Bei Konsumenten gilt dieses Preisanpassungsrecht erst nach Ablauf von 2 Monaten nach Vertragsabschluss, es sei denn, dieses Recht wurde ausdrรผcklich ausgehandelt.
4. TECHNISCHE GESCHรFTSBEDINGUNGEN
Die Errechnung der fรผr die Preisermittlung relevanten Maรe ergibt sich aus den handelsรผblichen Gepflogenheiten. Fรผr Verglasungen von Fenstern und Fensterwรคnden, Trennwรคnden, Dachverglasungen sowie Wandverkleidungen etc. aus Glas gelten die Bestimmungen aus den geltenden Normen und Verglasungsrichtlinien. Lieferungen erfolgen in handelsรผblicher Qualitรคt. Die von den Lieferwerten beanspruchten Toleranzen hinsichtlich der Stรคrke, sonstiger Maรe sowie der Fehler, Farb- und Strukturunterschiede usw. gelten auch vom Auftraggeber als genehmigt. Fรผr Verbraucher gilt, dass der Unternehmer eine von ihm zu erbringenden Leistung einseitig รคndern oder von ihr abweichen kann, wenn dem Verbraucher diese รnderung beziehungsweise Abweichung zumutbar ist, besonders weil sie geringfรผgig und sachlich gerechtfertigt ist, sofern dies mit dem Verbraucher im Einzelnen ausgehandelt wurde. Hingewiesen wird darauf, dass Unterschiede in Farbton und Struktur bei Flachglas produktionsbedingt sind. Sie kรถnnen insbesondere bei Nachlieferungen und Reparaturen nicht ausgeschlossen werden und stellen daher keinen Mangel dar.
5. GEWรHRLEISTUNG, UNTERSUCHUNGS- UND RรGEPFLICHT
Ist das KSchG nicht anwendbar, so erfรผllt der Auftragnehmer Gewรคhrleistungsansprรผche des Kunden bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach seiner Wahl entweder durch Austausch, durch Reparatur innerhalb angemessener Frist oder durch Preisminderung. Schadenersatzansprรผche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, kรถnnen erst geltend gemacht werden, wenn der Auftragnehmer mit der Erfรผllung der Gewรคhrleistungsansprรผche trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist in Verzug geraten ist. Ist das KSchG nicht anwendbar, so ist im Sinne der ยงยง 377 ff HGB die Ware nach der Ablieferung unverzรผglich, lรคngstens aber binnen 3 Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mรคngel sind dem Auftragnehmer innerhalb von 3 Werktagen ab Lieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben. Verdeckte Mรคngel sind unverzรผglich, lรคngsten aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung zu rรผgen. Wird eine Mรคngelrรผge auรerhalb des Anwendungsbereiches des KSchG jedenfalls nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Glasbruch ist von der Gewรคhrleistung ausgeschlossen. Die Gewรคhrleistung oder Garantie erlischt auรerhalb des Anwendungsbereiches des KSchG mit Verarbeitung oder Verรคnderung des Liefergegenstandes durch den Auftraggeber oder durch Dritte.
6. SCHADENERSATZ
Sรคmtliche Schadenersatzansprรผche sind in Fรคllen leichter Fahrlรคssigkeit ausgeschlossen. Im Anwendungsbereich des KSchG gilt dies nicht fรผr Personenschรคden oder Schรคden an zur Bearbeitung รผbernommenen Sachen. Das Vorliegen grober Fahrlรคssigkeit hat, sofern das KSchG nicht anwendbar ist, der Geschรคdigte zu beweisen. Die absolute Verjรคhrungsfrist fรผr Schadenersatzansprรผche betrรคgt auรerhalb des KSchG 10 Jahre jeweils ab Gefahrenรผbergang, sofern der Geschรคdigte innerhalb von sechs Monaten nach Erkennbarkeit des Schadens seine Ansprรผche gerichtlich geltend macht. Die in diesen Geschรคftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen รผber Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewรคhrleistungsanspruches geltend gemacht wird.
7. PRODUKTHAFTUNG
Regressforderungen im Sinne des ยง 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphรคre verursacht und zumindest grob fahrlรคssig verschuldet worden ist.
8. EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur vollstรคndigen Bezahlung des Kaufpreises einschl. aller Nebenforderungen bleibt die Ware โ gleich in welchem Zustand โ unbeschrรคnktes Eigentum des Auftragnehmers, auch dann, wenn sie im Betrieb des Auftraggebers bearbeitet oder verwendet wird. Scheck- und Wechselzahlungen haben keine schuldbefreiende Wirkung, sie werden nur zahlungshalber, nicht an Zahlungs Statt entgegengenommen. Der Auftraggeber darf die ihm gelieferte Ware bis zur vollstรคndigen Bezahlung weder verpfรคnden noch zur Sicherheit รผbereignen. Im Falle einer vom Auftragnehmer genehmigten Verรคuรerung der im Vorbehaltseigentum stehenden Ware erklรคrt der Auftraggeber schon jetzt, seine Forderung gegen den Erwerber an den Auftragnehmer abzutreten, einen entsprechenden Buchvermerk samt Eintragung in die offene Postenliste vorzunehmen und den Auftragnehmer umgehend von der Verรคuรerung zu verstรคndigen.
9. LIEFERUNG / รBERNAHME
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu 2 Wochen zu รผberschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber eine angemessene, mindestens 2 weitere Wochen umfassende Nachfrist setzen und gem. ยง 918 ABGB vom Vertrag zurรผcktreten, wenn innerhalb dieser Nachfrist vom Auftragnehmer nicht erfรผllt oder die Erfรผllung angeboten wird. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzufรผhren und zu verrechnen.
Zur Leistungsausfรผhrung ist der Auftragnehmer erst dann verpflichtet, wenn der Auftraggeber allen seinen Verpflichtungen, die zur Ausfรผhrung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaรnahmen erfรผllt hat. Die Arbeiten sind grundsรคtzlich ab Fertigstellung zu รผbernehmen. Erfolgt keine formale รbernahme, gelten mangels berechtigter Einwรคnde des Auftraggebers die Arbeiten binnen 3 Tagen ab Fertigstellung als รผbernommen, wenn dem Auftraggeber die Fertigstellung angezeigt wurde oder aufgrund der Umstรคnde des Falles dem Auftraggeber bekannt in musste. Nach รbernahme der Leistung im Sinne dieser Vereinbarung gehen alle Risken und die Kosten der Lagerung zu Lasten des Auftraggebers. Auch bei erfolgter Teillieferung geht das gesamte Risiko fรผr diese auf den Auftraggeber รผber.
Die Lieferzeit ist abhรคngig vom Bestelldatum (Feiertage, Urlaub, u.รค.) und kann daher erst bei schriftlicher oder persรถnlicher Auftragserteilung geklรคrt werden. Grundsรคtzlich kann man von ca. 3-4 Wochen ausgehen. Angaben รผber Liefertermine sind immer unverbindlich und lieferantenabhรคngig! Bei der Produktion von Glรคsern kann es vereinzelt, durch Bruch oder Fehler, zu Lieferverzug kommen. Daraus resultierende Pรถnale und Folgekosten kรถnnen wir nicht akzeptieren.
Die angegebenen Preise gelten nur fรผr die angegebenen Mengen und Maรe. Bei รnderungen dieser Angaben ist eine Neukalkulation erforderlich. Alle von uns genannten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation und sind 8 Wochen gรผltig. Die Angebotspreise sind nur bei Erteilung des Gesamtauftrages verbindlich. Die Abrechnung erfolgt nach tatsรคchlichen Glasmaรen und Aufwand. Wenn nicht anders angegeben, basiert unsere Kalkulation auf rechteckigen Glasmaรen. Fรผr Sonderformen gelten Aufpreise. Bitte um Kontrolle der Maรe und Stรผckzahlen. Alle Nachtragsangebote bedรผrfen der schriftlichen/persรถnlichen Beauftragung und sind Teil der technischen Klรคrung.
10. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Zahlungen sind entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Sind keine gesonderten Zahlungsbedingungen ausgehandelt, ist der Rechnungsbetrag prompt nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Skontoabzรผge bedรผrfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfรคllige Skontovereinbarungen zur Gรคnze auรer Kraft. Unberechtigte Skontoabzรผge werden nachgefordert.
Zahlungen des Auftraggebers gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf unserem Geschรคftskonto als geleistet.
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, nach seiner Wahl den Ersatz des tatsรคchlich entstandenen Schadens zu begehren oder Verzugszinsen in Hรถhe von acht Prozentpunkten รผber dem Basiszinssatz per anno zu verrechnen.
Im Verbrauchergeschรคft liegt der Verzugszinssatz bei fรผnf Prozentpunkten รผber dem Basiszinssatz. Bei Kreditgeschรคften mit Konsumenten belaufen sich die Verzugszinsen auf den fรผr vertragsgemรครe Zahlung vereinbarten Zinssatz zuzรผglich 5 Prozentpunkte per anno.
Der Anspruch auf Mahn- und Inkassospesen bleibt insofern unberรผhrt, besteht also darรผber hinaus. (siehe folgender Punkt)
11. MAHN- UND INKASSOSPESEN
Der Auftraggeber verpflichtet sich fรผr den Fall des Verzuges, die dem Glรคubiger entstehenden notwendigen Kosten zweckentsprechender auรergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaรnahmen insbesondere Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit diese in einem angemessenen Verhรคltnis zur betriebenen Forderung stehen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, maximal die Vergรผtungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMWA รผber die Hรถchstsรคtze des Inkassoinstituten gebรผhrenden Vergรผtungen ergeben. Die Forderung aus den auรergerichtlichen Betreibungskosten darf die Forderung aus dem Werkvertrag nicht รผbersteigen. Sofern der Glรคubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von โฌ 15,00 zu bezahlen.
Darรผber hinaus ist im Unternehmergeschรคft (siehe oben) jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend hรถhere Zinsen auf allfรคlligen Kreditkonten beim Auftragnehmer anfallen, unabhรคngig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen, wenn der Auftragnehmer nicht von seinem Recht auf acht Prozentpunkte รผber dem Basiszinssatz per anno als pauschalierte Vertragsstrafe Gebrauch macht (siehe oben).
12. STORNO
Will der Auftraggeber den Vertrag stornieren, so hat der Auftragnehmer das Recht, eine Stornogebรผhr von 25 Prozent der Auftragssumme, die sofort fรคllig ist, zu verlangen, wenn der Auftragnehmer nicht auf Erfรผllung besteht. Sollte die maรgefertigte Ware bereits bestellt bzw. produziert sein, ist der gesamte Warenwert, mind. jedoch 25% der Auftragssumme, zu bezahlen.
13. AUFRECHNUNG
Der Auftragnehmer verzichtet auf die Mรถglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch bei Vertrรคgen, die unter das KSchG fallen, nicht fรผr den Fall der Zahlungsunfรคhigkeit des Auftragnehmers sowie fรผr Gegenforderungen, die in rechtlichem Zusammenhang mit der Forderung des Auftragnehmers stehen, gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.
14. LEISTUNGSVERWEIGERUNG UND ZURรCKBEHALTUNG
Auรerhalb des Anwendungsbereiches des KSchG ist der Auftraggeber bei gerechtfertigter Reklamation auรer in den Fรคllen der Rรผckabwicklung nicht zur Zurรผckhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages, hรถchstens aber von 25 Prozent berechtigt. Im Anwendungsbereich des KSchG kann der Auftraggeber seine Zahlung verweigern, wenn die Lieferung nicht vertragsgemรคร erbracht wurde oder die Erbringung durch die schlechten Vermรถgensverhรคltnisse des Auftragnehmers, die dem Auftraggeber zur Zeit der Vertragsschlieรung nicht bekannt waren bzw. nicht bekannt sein mussten, gefรคhrdet ist.
15. RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND, ERFรLLUNGSORT
Es gilt รถsterreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrรผcklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren รถsterreichische, inlรคndische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Geschรคft, das unter das KSchG fรคllt, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz des Auftragnehmers sachlich zustรคndige Gericht ausschlieรlich รถrtlich zustรคndig.
Erfรผllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
Gerichtsort: Neusiedl am See
16. SONSTIGES
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer รnderungen seiner Wohn- bzw. Geschรคftsadresse sowie seine E-Mail-Adresse und Telefonnummer bekannt zu geben, solange das vertragsgegenstรคndliche Rechtsgeschรคft nicht beiderseitig vollstรคndig erfรผllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklรคrungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Plรคne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dgl. stets unser geistiges Eigentum; der Auftraggeber erhรคlt daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.